Gemeinsame Charta für einen starken Rechtsschutz im Asylverfahren

«Unsere Vision ist ein starker Rechtsschutz in den Bundesasylzentren und in den Kantonen, der für die Asylsuchenden einsteht, ihnen zu ihrem Recht verhilft und die Fortentwicklung der Rechtspraxis fördert. »

So steht es in Artikel 1 der «Charta des Rechtsschutzes für Asylsuchende in der Schweiz», welche die Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not sowie 12 weitere Organisationen unterschrieben haben.

Mit der gemeinsamen Charta, welche auf Initiative der Schweizerischen Flüchtlingshilfe erarbeitet wurde und am 1. Dezember 2025 in Kraft getreten ist, legen die 13 unterzeichnenden Organisationen erstmals explizit gemeinsame Leitlinien für den Rechtsschutz im Asylverfahren fest.

Unter anderem hält das Papier fest:

  • Wir agieren anwaltschaftlich und sind dem Schutz der Rechte und den Interessen unserer Klientinnen verpflichtet.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass jede asylsuchende Person in der Schweiz ein faires, rechtsstaatliches Verfahren erhält, das ihrer individuellen Situation Rechnung trägt: durch eine effektive Begleitung durch das Verfahren, durch eine fortlaufende, chancenorientierte und fallbezogene Beratung und eine engagierte Vertretung.
  • Wir nehmen unsere Klientinnen ganzheitlich als Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen und mit individuellen Bedürfnissen wahr. Wir hören aufmerksam zu und kommunizieren auf Augenhöhe – stets bestrebt, interkulturelle Missverständnisse zu verhindern und diskriminierendes oder stereotypisierendes Verhalten zu vermeiden.

Hier geht es zur Charta.

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