«Schweizweit wurde in 56 Prozent aller Verfahren schnell Schutz gewährt», fasst Dominique Wetli den Start des beschleunigten Asylverfahrens in einem Satz zusammen. Ein Erfolg, der auch mit dem Testverfahren zusammenhängt, das der Einführung des neuen Asylverfahrens vorangegangen war. Für die RBS Bern ging dieses ab März 2019 auf einen Schlag in den beiden Asylregionen Zürich und Bern los.
2019 geriet zu einem turbulenten und lehrreichen Jahr, in dem zahlreiche neu zur RBS Bern gestossenen Rechtsvertreter ins kalte Wasser geworfen wurden – und in der Praxis überzeugten. Auch die interne Einsatzplanung war gefordert, damit der Rechtsschutz im neuen Verfahren von Beginn weg griff. Insgesamt ist die Bilanz zum Start eine positive: In den Asylregionen Bern und Zürich kam es in zwei Drittel aller Fälle zur Schutzgewährung und gut die Hälfte aller Beschwerden wurde gutgeheissen.
Die komplette Präsentation «Kostenlose Rechtsvertretung im beschleunigten Asylverfahren» lässt sich bei vimeo ansehen (ab 24:28).