Rechtsberatung im Migrationsrecht
Die Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not (RBS Bern) bietet Unterstützung im Migrationsrecht an. Diese beinhaltet rechtliche und sozialarbeiterische Beratung.
Das Angebot richtet sich an folgende Personen:
- Sie sind eine ausländische Person ohne Schweizer Bürgerrecht.
- Sie leben im Kanton Bern.
- Sie sind von Massnahmen und Entscheiden der Behörden im Bereich des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) oder angrenzender Gesetze betroffen.
- Sie verfügen nicht über die Möglichkeiten, sich selber helfen zu können.
- Sie haben keine ausreichenden finanziellen Mittel, um private Rechtsanwältinnen beauftragen zu können.
Beispiele für Situationen mit Beratungsbedarf:
- Die Verlängerung des Aufenthaltsbewilligung wird überprüft.
- Es droht der Verlust der Aufenthaltsbewilligung.
- Die Rückstufung der Bewilligung wird in Aussicht gestellt.
- Sie möchten mit ihren Angehörigen in der Schweiz zusammenleben (Familiennachzug).
- Sie möchten ein Gesuch einreichen für eine andere Bewilligung / Härtefallbewilligung.
- Sie haben Probleme bei der Einbürgerung.
Angebot Rechtsberatung der RBS Bern:
- Niederschwellige Anlaufstelle für Kurzberatung, Wissensvermittlung, Triage (Kontaktangaben rechts)
- Beantwortung von Fragen zum Ausländerrecht
- Erklärung von Schreiben der Behörden, Beurteilung der Rechtslage (Chancenberatung), Besprechung von Handlungsmöglichkeiten
- Rechtliche Vertretung in ausgewählten Fällen
Angebot sozialarbeiterische Beratung der RBS Bern:
- Sozialarbeiterische Beratung (Familie und Kinder, Finanzen, Wohnen, Gesundheit etc.)
- Psychosoziale Beratung, Hilfe zur Selbsthilfe, Sozialanamnese
- Vernetzung mit spezialisierten Fachstellen

Kontakt
Berner Rechtsberatungsstelle
für Menschen in Not
Eigerplatz 5
3007 Bern
Öffnungszeiten für
Kurzberatung und Terminvereinbarung:
Montag - Donnerstag, 9.00-12.00 Uhr
Tel: 031 385 18 20
Fax: 031 385 18 21
E-Mail: info@rbsbern.ch