Unser Angebot im Sozialhilfe- und Sozialversicherungsrecht


Beim Sozialhilfe- und Sozialversicherungsrecht verfolgen wir primär den Ansatz zu beraten, zu vermitteln und Grundlagenwissen zu liefern. Dabei handeln die Juristinnen und Juristen nach dem Leitsatz «Hilfe zur Selbsthilfe» und achten darauf, dass Konflikte nicht eskalieren und die Fronten zwischen Hilfesuchenden und Sozialarbeitern nicht unnötig verhärtet werden.

Die RBS Bern gewährleistet qualifizierte Rechtsberatung für im Kanton Bern lebende Menschen, die von Armut betroffen sind:


Sozialhilferecht

  • Information über Rechte und Pflichten
  • Vorgehensberatung
  • anwaltschaftliche Vertretung, Kurzberatungen, persönliche Beratungstermine


Sozialversicherungsrecht

  • nur Kurzberatung
     

Kontaktaufnahme:
Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder nehmen Sie telefonisch von Montag bis Donnerstag von 9.00-12.00 Uhr unter der Nummer 031 385 18 20 Kontakt mit uns auf.

 

Antragsformular für Rechtshilfe im Bereich Sozialhilfe

Antragsformular für Rechtshilfe im Bereich Sozialhilfe

Antragsformular für Rechtshilfe im Bereich Sozialhilfe
Grundsätzlich wird nur denjenigen Personen rechtliche Unterstützung gewährt, die von Armut betroffen sind. Falls Sie ein gesichertes Einkommen oder Vermögen haben, wenden Sie sich an eine private Anwaltskanzlei.
Um den Antrag bearbeiten zu können, müssen Sie Ihre Ausgaben und Einnahmen deklarieren. Tragen Sie Ihre finanzielle Lage in die untenstehenden Felder ein. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Volldabei
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