Das S-Verfahren

Mit dem S-Verfahren sollen Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, in der Schweiz rasch vorübergehenden Schutz erhalten. Sobald Sie den «Schutzstatus S» erhalten haben, können Sie arbeiten und ins Ausland reisen.

Ausführliche behördliche Informationen des Staatssekretariats für Migration (SEM) zum S-Verfahren und zu häufig gestellten Fragen finden Sie (in deutscher, ukrainischer und russischer Sprache) auf dieser Seite.

 

Die kostenlose Rechtsvertretung

Im S-Verfahren haben Sie das Recht auf eine unentgeltliche Rechtsvertretung. Diese wird durch die Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not (RBS Bern) sichergestellt. Wir sind unabhängig vom Staat und vom Staatssekretariat für Migration (SEM). Wir behandeln Ihre Angaben vertraulich, und wir vertreten einzig Ihre Interessen.

 

Wie wir arbeiten

Unser Rechtsschutz umfasst zwei Teams: Die Beratung und die Rechtsvertretung. Das Beratungsteam unterstützt Sie bei Ihrer Registrierung und ist auch danach für Ihre Anliegen erreichbar.

Die Rechtsvertretung vertritt Sie im S-Verfahren rechtlich: Sie informiert Sie über Ihre Chancen, bereitet Sie auf die Befragung durch das SEM vor, wenn eine solche durchgeführt wird, und begleitet Sie an die Befragung. Sie diskutiert mit Ihnen die Einreichung allfälliger Beweismittel, verfasst wenn nötig Stellungnahmen, bespricht mit Ihnen den Entscheid und informiert Sie, ob es Anlass gibt, Beschwerde einzureichen.

 

Wichtig: Wir müssen in Kontakt bleiben!

Damit wir Sie nach der Zuweisung in einen Kanton weiter unterstützen können, ist es sehr wichtig, dass Sie uns Ihre neue Adresse und eine allfällige neue Telefonnummer umgehend mitteilen – am besten per E-Mail oder per Whatsapp. So stellen Sie sicher, dass wir Ihnen jegliche Informationen der Behörde umgehend weiterleiten und bei Fragen weiter für Sie da sein können.

 

Sie haben die Wahl

Alternativ zu der Ihnen zustehenden unentgeltlichen Rechtsvertretung dürfen Sie auch privat eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragen, der oder die Sie im S-Verfahren begleitet. Diese Person müssen Sie jedoch selber suchen und selber bezahlen. Sie müssen uns darüber informieren, wenn Sie nicht oder nicht mehr durch uns vertreten werden wollen.

 

Ihre Pflichten

Sie haben in Ihrem Verfahren eine Wahrheits- und eine Mitwirkungspflicht. Die Angaben, die Sie in Ihrem S-Verfahren machen, müssen der Wahrheit entsprechen. Sie müssen Ihre Termine beim SEM pünktlich wahrnehmen und sich während des Verfahrens im Kanton aufhalten, dem Sie zugewiesen werden. Eine unangemeldete Abwesenheit kann Konsequenzen für Ihr S-Verfahren haben: Das SEM kann Ihr Gesuch abschreiben. Identitätspapiere und Beweismittel, welche Ihren Aufenthalt in der Ukraine vor und während des Kriegs belegen, müssen Sie zur Befragung und zum Termin mit der Rechtsvertretung mitbringen.

Falls Sie ein Schreiben vom SEM nicht persönlich entgegennehmen konnten, hinterlässt die Post eine Abholungseinladung in Ihrem Briefkasten. Mit dieser Abholungseinladung müssen Sie das Schreiben unbedingt innert 7 Tagen bei der angegebenen Poststelle abholen.

 

Nehmen Sie Kontakt auf!

Wenn Sie unsere Hilfe benötigen oder Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Telefonisch erreichen Sie uns unter +41 (0)31 370 15 81

Per Whatsapp/Viber/Telegramm: +41 (0)76 630 47 32

Per E-Mail: s-verfahren.be[at]rbsbern.ch

Kontakt

Rechtsschutz S-Verfahren

Telefon: +41 (0)31 370 15 81

Whatsapp/Viber/Telegramm:
+41 (0)76 630 47 32 (nur für Dokumente)

E-Mail: s-verfahren.be[at]rbsbern.ch

 

Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von
09.00-12.00 / 13.00-17.00 Uhr.

Sprachen: Ukrainisch, Russisch, Ungarisch, Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch

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