Unsere zentrale Stelle am Eigerplatz

In der Anlaufstelle der RBS Bern am Eigerplatz sehen wir immer wieder von neuem, dass der Zugang zum Recht noch nicht für ALLE gleich ist. Um diesen Zugang etwas weiter zu öffnen, beraten unserer Juristinnen und Juristen dort tagtäglich hilfesuchende Menschen in Not.


Juristische Hilfe sollte unkompliziert und zeitnah erfolgen. Dies ist unser Ansatz am Eigerplatz. So zum Beispiel im Falle eines vorbildlich integrierten Afghanen, der nach fünf Jahren im Verfahren letztes Jahr einen negativen Asylentscheid erhielt. Der junge Mann, der als unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender (UMA) bei uns ankam, war gezwungen seine bereits begonnene Berufslehre abzubrechen. Um den Entscheid anzufechten, suchte er bei unserer Anlaufstelle nach Rat. Marc Arnold, der mit dem Fall betraut wurde, war sofort klar, dass die Chancen auf Asyl schlecht stehen. Dennoch schrieb er eine Beschwerde, die aufgrund der damaligen Rechtspraxis postwendend negativ beantwortet wurde. Daraufhin versuchte der Jurist alles, um dem Gesuchsteller zu helfen, damit dieser wenigstens seine Lehre beenden kann: Eine Ausnahmebewilligung auf kantonaler Ebene scheiterte dabei ebenso wie ein Härtefallgesuch, das nicht durchkam, weil der Afghane über keine Dokumente verfügte.

Ein typischer Fall für die Rechtsberatungsstelle im Hochhaus am Eigerplatz. Denn für im Kanton lebende Asylsuchende endet der vom Bund finanziert Rechtsschutz just vor einem abweisenden Asylentscheid. Das heisst, die Kernkompetenz und -dienstleistung der RBS Bern in der Beratung und Vertretung von asylsuchenden Personen mit abgewiesenem Asylgesuch ist gefragt wie eh und je – seit nunmehr 35 Jahren.

Die Beratungsstelle ist Anlaufstelle bei diversen Frage- und Problemstellungen. Eine Handvoll Juristinnen und Juristen bearbeiten Anfragen aus den Bereichen des Asylrechts, des Sozialhilferechts sowie im Diskriminierungsschutz. Im Kanton Bern lebende Menschen aller Nationalitäten – speziell diejenigen, welche keine 300 Franken für eine Erstberatung bei einer Anwältin aufzubringen vermögen – bekommen hier kostenlose Rechtsberatung. Das heisst insbesondere: Wer von einem Entscheid der Behörden betroffen ist, wird von unabhängiger Seite über die bestehenden Rechte und Pflichten informiert. Aktuelle rechtliche Fragen werden besprochen, Handlungsmöglichkeiten diskutiert und umgesetzt. Beim Beantworten von juristischen Fragen grundlegender Art muss dabei oft der Spagat gemacht werden zwischen einfachem Vermitteln und dem Einfühlen in Personen, die sich in Ausnahmesituationen befinden. «Oft ist es ein Zuhören – und Mitleiden», sagt Marc Arnold über seine Arbeit am Eigerplatz, «das Schicksal dieser Menschen, die sich sprichwörtlich in Not befinden, berührt». Zusätzlich zur persönlichen Beratung, die 2020 wegen der Pandemie leicht zurückgegangen ist, werden Hilfesuchende auch per Telefon und Skype unterstützt. Dazu kommt die juristische Rückberatung von Organisationen wie etwa der Berner Beratungsstelle für Sans-Papiers oder des Schweizerischen Roten Kreuzes.

Und wie ging der Fall des ehemaligen UMA aus? Marc Arnold vernetzte sich mit verschiedenen Akteuren und reizte mit ihrer Unterstützung sämtliche rechtlichen Mittel aus: «Wir sind zuerst gescheitert, weil er keine Dokumente hatte, doch dann haben wir es nochmal versucht und nicht aufgegeben». Er legte dem Afghanen nahe, das Konsulat aufzusuchen und dort eine afghanische Identitätskarte anzufordern. Die Skepsis, sich als Geflüchteter im afghanischen Konsulat zu exponieren, war riesig. Doch der Jurist überzeugte den jungen Mann von dieser allerletzten Chance, da seine Identität im Fall von Anfang an bestritten war. Die Rechnung ging auf: Der Asylbewerber erhielt im Konsulat eine Identitätskarte, woraufhin Arnold endlich ein aussichtsreiches Härtefallgesuch lancieren konnte, das zur B-Bewilligung führte. Und es kam noch besser: Der Lehrbetrieb nahm den Afghanen nach einem Jahr Unterbruch erneut auf – er konnte seine Ausbildung erfolgreich beenden.

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