Aktuell
Zuschlag für die Rechtsvertretung in drei Regionen: Freude und Verpflichtung
Die Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not (RBS) freut sich über den heute vom Staatssekretariat für Migration (SEM) publizierten Entscheid: Künftig wird sie für die Rechtsvertretung der Asylsuchenden aus den drei Verfahrensregionen Bern, Zürich und Nordwestschweiz verantwortlich sein.
Wir freuen uns, ab Anfang 2025 die Rechtsvertretung der Asylsuchenden aus nun drei Verfahrensregionen übernehmen zu dürfen. Wir sehen diesen Entscheid als Vertrauensbeweis und Bestätigung unserer Arbeit. Und wir sehen ihn als Verpflichtung, weiterhin mit grossem Engagement einen qualitativ hochstehenden Rechtsschutz für die Menschen, die in der Schweiz um Asyl ersuchen, zu garantieren − und so einen essentiellen Beitrag zu fairen Asylverfahren zu leisten.
Durch unsere langjährige Erfahrung in der Rechtsvertretung von Asylsuchenden − ab 2014 im Testbetrieb und seit 2019 im Rahmen des beschleunigten Verfahrens in den Asylregionen Bern und Zürich − sind wir in der Lage, den von uns vertretenen Personen eine umfassende unentgeltliche Rechtsvertretung zu gewährleisten. Da wir zuletzt auch in der Nordwestschweiz aushilfsweise tätig waren, wissen wir genau, welche Herausforderungen mit dieser zusätzlichen Region auf uns zukommen. Wir sind überzeugt, dass wir bestens aufgestellt sind, um diesen gerecht zu werden.
Wie wir arbeiten
In unserer täglichen Arbeit stellen wir individuelle Beratungen und eine sorgfältig auf die jeweiligen Bedürfnisse ausgerichtete Rechtsvertretung sicher. Dabei legen wir grossen Wert auf eine transparente und ehrliche Kommunikation. Dank unserer fortlaufenden, objektiven Chancenberatung und -beurteilung wissen unsere Klientinnen und Klienten zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens, welche Möglichkeiten sie in Bezug auf das Asylverfahren und die mögliche Ergreifung eines Rechtsmittels haben. Sie sind über ihre Handlungsoptionen im Bilde. Das ist die Voraussetzung dafür, dass ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann, welches es uns erlaubt, die Asylsuchenden während ihres Verfahrens bestmöglich zu vertreten.
Wie wir die Qualität unserer Arbeit sicherstellen
Mitentscheidend für eine sorgfältige Rechtsvertretung ist das richtige Aufgaben- und Rollenverständnis. Um die hohe Qualität des von uns angebotenen Rechtsschutzes zu garantieren, arbeiten unsere verschiedenen Abteilungen eng zusammen. Unser Team von Rechtsvertreterinnen und Beratern wird ergänzt durch eine Grundlagenabteilung, die sie in juristischen Fragen und mit Recherchen zu länderspezifischen Fragestellungen unterstützt. Zudem optimieren wir laufend die internen Tools, die den nötigen Wissenstransfer ermöglichen.
Unser Team ist multidisziplinär aufgebaut. Die fortlaufende Rekrutierung neuer Mitarbeitender erfolgt unabhängig von Vakanzen. So stellen wir sicher, dass stets genügend voll ausgebildetes Personal im Einsatz ist. Wir verstehen uns als eine innovationsfreudige und agile Organisation, die fähig sein soll, sich schnell neuen Gegebenheiten anzupassen und Herausforderungen als Chancen zu verstehen. In unterschiedlichen Konstellationen tauschen wir uns fortwährend darüber aus, wie wir Prozesse optimieren können, um unsere Arbeit im beschleunigten Verfahren kontinuierlich zu verbessern.
Wovon wir uns leiten lassen
Unser Engagement für den gesetzlichen Rechtsschutz im Asylverfahren leben wir nach dem zentralen Handlungsgrundsatz, an dem sich auch unsere Arbeit für armutsbetroffene Menschen, im Ausländer- und Sozialrecht ausrichtet: Der Zugang zum Recht soll für alle gleich sein.
Mit dieser Überzeugung werden wir uns weiterhin mit grossem Engagement und nach bestem Wissen und Gewissen für eine bestmögliche Rechtsvertretung unserer Klientinnen und Klienten einsetzen.
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Für weitere Informationen schreiben Sie bitte eine Mail an:
dominique.wetli@rbsbern.ch
Unser Auftrag
Der Zugang zum Recht soll für ALLE gleich sein. Die Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not will einen Beitrag dazu leisten.
An unserer Anlaufstelle am Eigerplatz geben wir von Armut betroffenen Menschen aus dem Kanton Bern sowie hier lebenden Asylsuchenden die Möglichkeit, sich unabhängig, kostenlos und kompetent juristisch beraten oder vertreten zu lassen. Wir bieten rechtliche Beratung und Vertretung in den Bereichen Asylrecht und Sozialhilferecht, sowie Unterstützung in Fällen von rassistischer Diskriminierung.
Neues Angebot ab April 2023: Rechtsberatung im Ausländerrecht im Auftrag der AKiB
In den beiden Bundesasylzentren Bern und Zürich begleiten wir Asylsuchende als gesetzliche Vertretung von der ersten Minute bis zum Ende des beschleunigten Asylverfahrens.
Ferner setzen wir uns unter dem Titel voll dabei mit verschiedenen Projekten dafür ein, dass ein neuer Diskurs zum Thema Flucht, Asylverfahren und Migration initiiert und gefördert wird. Dieser Diskurs soll die Suche nach zukunftsfähigen Lösungen ermöglichen, die ein gleichberechtigtes Zusammenleben in einer freien und demokratischen Gesellschaft sichern.
Afghanistan
Information für afghanische Frauen mit vorläufiger Aufnahme (F-Ausweis)
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) prüft nach nach Einreichung eines Mehrfachgesuchs die Flüchtlingsanerkennung und Asylgewährung (B-Ausweis) für:
- Afghanische Frauen…
- ohne hängiges Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht…
- die keinen Schutz in einem anderen europäischen Staat erhalten haben.
Anleitung für Mehrfachgesuch (alles in Englischer Schrift ausfüllen!):
- Formular für Gesuch ausfüllen: Name, Vorname, Adresse, Datum und N-Nummer angeben.
- Bitte geben Sie minderjährige Kinder (minus 18 Jahre alt) mit Name, Vorname an, damit diese auch B bekommen.
- Wenn Sie möchten, dass Ihr Ehemann auch B bekommt, dann bitte auch Ihren Ehemann mit Name, Vorname angeben.
- Gesuch unbedingt unterschreiben (falls Sie B auch für Ihren Ehemann möchten, dann muss Ihr Ehemann auch unterschreiben!)
- Brief an Staatssekretariat für Migration (SEM) verschicken.
- Wenn Sie eine Einladung zu einem Termin oder einen negativen Entscheid vom Staatssekretariat für Migration (SEM) bekommen, dann kommen Sie bei uns vorbei (Mo-Do, 09.00-12.00h).
Die Unterlagen dazu finden Sie hier