5 Argumente für ein Nein zur SVP-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!»

Am 14. Juni 2026 steht viel auf dem Spiel. Gehen Sie abstimmen.

 

Am 14. Juni 2026 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die von der Schweizerischen Volkspartei SVP eingereichte Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» ab.

Es wird knapp. Und das Lager, das besser mobilisiert, wird gewinnen. Jede Stimme ist entscheidend.

Gehen Sie abstimmen. Und erinnern Sie Ihr Umfeld daran, abstimmen zu gehen. Bis am Donnerstag, 11. Juni 2026 können Sie das noch brieflich tun (ab Mittwoch per A-Post!), am Wochenende vom 13./14. 2026 Juni persönlich an der Urne.

5 Argumente für ein Nein

 

Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat sich ihre Bundesverfassung gegeben «im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in So­lidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken»

Die sogenannte «Nachhaltigkeitsinitiative» läuft diesem zentralen Verfassungsgrundsatz diametral zuwider.

Fünf Gründe, warum die Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not die SVP-Initiative zur Ablehnung empfiehlt:

1. Die Initiative macht Asylsuchende zu Sündenböcken

Die SVP-Initiative verlangt, dass ein neuer Artikel für «Nachhaltige Bevölkerungsentwicklung» in die Verfassung geschrieben wird, der sicherstellen soll, dass die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz vor 2050 die Zahl von zehn Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern nicht überschreitet. Sobald die Zahl von 9,5 Millionen Menschen überschritten ist, müssten Bundesrat und Parlament «Massnahmen» ergreifen. Und zwar – so soll es explizit in der Verfassung stehen – «insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug». Vorläufig aufgenommene Menschen sollen dann keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung und auch kein «anderweitiges Bleiberecht» mehr erhalten. Ihnen würde die Perspektive auf ein menschenwürdiges Leben in der Schweiz genommen. Und durch die Entrechtung einer Bevölkerungsgruppe würden neue soziale Probleme geschaffen.

Die Initiative würde somit zuerst und am härtesten Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene treffen. Das korreliert mit dem erklärten Hauptziel der SVP, 
«den Asylmissbrauch» stoppen zu wollen.

Aber: Der Anteil des Asylbereichs an der Nettozuwanderung in die Schweiz betrug vor Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine gerade mal um die 8 Prozent. Mit den Schutzsuchenden aus der Ukraine sind es um die 14 Prozent.

Das Asylwesen oder die sogenannte illegale Migration als relevanten Faktor für den angeblichen Dichtestress zu bezeichnen, ist unlauter.

Haupttreiber für die Zuwanderung ist seit je her die Nachfrage der hiesigen Wirtschaft nach Arbeitskräften. Hauptherkunftsländer sind Deutschland, Italien und Frankreich. Zugewanderte dämpfen den Fachkräftemangel und füllen die Töpfe der Altersvorsorge.

2. Die Initiative bricht mit Völkerrecht

Sobald die 9.5 Millionen erreicht sind, soll der Bundesrat gemäss Initiativtext zudem «bevölkerungswachstumstreibende internationale Übereinkommen» wenn nötig neu verhandeln. Falls die ständige Wohnbevölkerung die 10-Millionen-Marke während zwei Jahren überschreitet und in dieser Zeit keine Ausnahmeregeln ausgehandelt werden können, soll die Schweiz diese (für unseren Wohlstand zentralen) Abkommen kündigen.

Das hätte drastische Konsequenzen: Potentiell betroffen wären gemäss Einschätzung des Bundesrats das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU, die Europäische Menschenrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention, die Kinderrechts-
konvention, der UNO-Pakt II (über bürgerliche und politische Rechte), die Istanbul-Konvention (zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt), das Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels, die UN-Anti-
folterübereinkommen, das UN-Übereinkommen gegen Verschwindenlassen und das
UN-Rassendiskriminierungsübereinkommen.

Die Schweiz wäre gezwungen, sich aus diesen elementaren und teils in der Schweiz abgeschlossenen Abkommen zurückzuziehen und damit endgültig mit ihrer eigenen humanitären Tradition zu brechen.

3. Die Initiative isoliert die Schweiz

Wie stark die Initiative der Schweiz zu schaden droht, zeigt sich schon allein daran, wer sich gegen sie ausspricht: Neben der SVP ist einzig die christlich-konservative EDU dafür. Alle anderen Parteien, die grossen Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften, zahlreiche Branchenverbände, Nichtregierungsorganisationen und Kampagnenorganisationen sprechen sich dagegen aus.

Auch der Bundesrat empfiehlt dezidiert ein «Nein»: Die Initiative bringe Unsicherheit, gefährde die Stabilität der Schweiz, stelle den bilateralen Weg mit der EU und die humanitäre Tradition in Frage. Justizminister Beat Jans bezeichnet die Abstimmung als «Brexit-Moment der Schweiz»: Mit einem Ja würde sich die Schweiz «in die Isolation begeben».

Das gilt auch für den Asylbereich: Weil die Abkommen von Schengen/Dublin an die Personenfreizügigkeit gekoppelt sind, müssten auch diese Abkommen aufgekündigt werden. Damit wäre die Schweiz nicht mehr ins europäische Asylsystem eingebunden. Die Schweiz würde damit faktisch zu einem Drittstaat innerhalb Europas und müsste sämtliche Asylgesuche selbst bearbeiten. Bürgerliche Gegner der Initiative äussern
die Befürchtung, dass die Schweiz zum «Asylmekka» würde.

4. Die Initiative zielt nicht auf die Zuwanderung, sondern auf die Rechte der Zugewanderten

Es ist ungewiss, ob die Initiative tatsächlich zu weniger Zuwanderung führen würde. Denn die 10-Millionen-Grenze bezieht sich explizit auf die «ständige Wohnbevölkerung». Das heisst: Gezählt werden nur Menschen mit einer Aufenthaltsdauer oder einer Aufenthalts-
erlaubnis von mindestens einem Jahr. Grenzgänger oder Zeitarbeiterinnen gehören nicht dazu.

Die Initiative zielt also weniger auf die Zahl der Zuwanderer (also im Wesentlichen: der zugezogenen Arbeitskräfte) als auf deren Rechte. Das eigentliche Ziel ist es, die Personenfreizügigkeit (und damit flankierende Massnahmen wie den Lohnschutz) zu kippen und zu einer Art Saisonnierstatut zurückzukehren. Mit Arbeitskräften, die nur für eine begrenzte Zeit hier arbeiten dürfen und wenige Rechte haben.

5. Die Initiative macht die Verfassung zum Flickwerk

Der Initiativtext gibt vor, zum «Schutz der Umwelt und im Interesse der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen, der Gesundheitsversorgung und der schweizerischen Sozialversicherungen» müssten «Massnahmen für eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung» getroffen werden. Entsprechende Normen sind jedoch bereits in der Schweizerischen Bundesverfassung verankert (Art. 73 ff.: Umwelt und Raumplanung; Art. 8 1ff.: Öffentliche Werke und Verkehr; Art. 108 ff.: Wohnen, Arbeit, soziale Sicherheit und Gesundheit). Neu wären der fixe Bevölkerungsdeckel von zehn Millionen und die verbindliche Festschreibung von Massnahmen, wie dieses Ziel erreicht werden muss – starre Vorgaben, die der Schweiz in geopolitisch unsicheren Zeiten wichtige Handlungsoptionen nehmen würden.

Die Massnahmen, welche die Initiative «insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug» vorsieht, stehen im klaren Widerspruch zu den in der Bundes-
verfassung vorgesehenen Rechte auf Familienleben (Art. 14 BV) und Schutz von Kindern und Jugendlichen (Art. 11 BV). Die Initiative wirft diverse Auslegungsfragen auf und schafft in vielerlei Hinsicht Rechtsunsicherheit.

Klar ist: Die Initiative steht dem in der Präambel ausgedrückten Willen, «Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken», diametral entgegen. 

Das einzig Nachhaltige an dieser Initiative ist, dass sie der Schweiz und besonders den Schwächsten in der Schweiz nachhaltig schaden würde.

 

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